Schifffahrtspolizeiverordnung
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Latitude
54° 29.811' NLongitude
10° 4.766' EInformatie
Schiffahrtspolizeiverordnung |
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§2 (1) Der Aufenthalt von Fahrzeugen in den Sperrgebieten Schönhagen, Eckernförde-Nord, Surendorf, Marienleuchte, Audorfer See und Borgstedter See und Jägersberg ist verboten. (2) In den Warngebieten Aschau, Torpedoschießbahn Eckernförde Süd, Todendorf, Putlos und Meldorfer Bucht ist der Aufenthalt von Fahrzeugen verboten, solange die für das jeweilige Warngebiet nach §3 vorgesehenen Sichtzeichen gezeigt werden. Werden die Sichtzeichen gezeigt, so haben alle Fahrzeuge die Warngebiete umgehend zu verlassen. (3) Im Gebiet der magnetischen Messstelle Möltenort sowie in den Warngebieten Aschau und Torpedoschießbahn Eckernförde-Süd und dem Schutzgebiet Marienleuchte ist das Ankern, Fischen und Angeln verboten. Im Schutzgebiet Marienleuchte sind ausgenommen 1. von dem Verbot des Ankerns: Fahrzeuge der Sportfischerei, sofern zur Verankerung von Fischereigerät nichthakende Steinanker verwendet werden; 2. von dem Verbot des Fischens: die Stellnetz-, Langleinen-, Reusen- und Sportfischerei, sofern zur Verankerung von Fischereigerät nichthakende Steinanker verwendet werden. Im Schutzgebiet Marienleuchte sind außerdem das Sandsaugen und die Steinentnahme verboten.
(5) Die Vorschriften der Absätze 1bis 4 gelten nicht:
1. für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und
(1) Für das Warngebiet Torpedoschießbahn Eckernförde-Süd werden während des Schießbetriebes auf den Sicherungsfahrzeugen und an einem Signalmast auf dem Torpedoschießstand Eckernförde-Süd folgende Sichtzeichen gezeigt:
a) am Tage: drei schwarze Signalkörper übereinander: oben zwei Kegel mit der Spitze nach unten, darunter ein Ball,
(2) Für das Warngebiet Aschau werden während der Messversuche an einem Signalmast bei dem Messhaus Aschau folgende Sichtzeichen gezeigt:
a) am Tage:eins schwarzer Ball,
1. Schießbetrieb in dem Warngebiet Todendorf am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein gelbes Blitzfeuer.
2. Schießbetrieb in dem Warngebiet Putlos am Tage und bei Nacht an allen
3. Schießbetrieb in den Warngebieten Todendorf und Putlos am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen ein gelbes und ein rotes Blitzfeuer im Wechsel. Zur Entfernungsmessung werden in den Schießgebieten häufig Laser benutzt.Um Augenschäden zu vermeiden, sollte man während der Übungen kein Fernglas auf die Schießplätze richten. Die Sicherungsfahrzeuge an den Grenzen der Schießgebiete zeigen Q.G und sind hörbereit auf UKW-Kanal 16/11. Auch der Gefahrenbereich außerhalb der 3-M-Zone soll bei Schießbetrieb gemieden werden. |
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